Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für PlatzZeit

Fassung 1.1 · Stand 2026-08-19 · Als PDF speichern

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, kein Verbrauchergeschäft

Anbieter von PlatzZeit ist Harald Sättler, hs-fussball-coaching, Siglstr. 14 b, 82211 Herrsching (nachfolgend „Anbieter“). Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software PlatzZeit.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Vereine, Verbände und sonstige Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Verbrauchern kommt kein Vertrag zustande. Die registrierende Person bestätigt bei der Registrierung, für den angegebenen Verein oder Verband zu handeln.

§ 2 Vertragsgegenstand

PlatzZeit ist eine über das Internet bereitgestellte Software (Software as a Service) zur Erfassung von Trainer- und Übungsleiterstunden, zu deren Freigabe und zur Vorbereitung der Auszahlung einschließlich zugehöriger Auswertungen und Exporte.

PlatzZeit unterstützt die Verwaltung, ersetzt aber keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für die inhaltliche Richtigkeit der erfassten Stunden, Sätze und Auszahlungen bleibt der Verein verantwortlich.

§ 3 Registrierung und kostenlose Testphase

Der Vertrag über die Testphase kommt mit Abschluss der Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse zustande. Die Testphase dauert drei Monate, ist kostenlos und endet automatisch; sie wandelt sich nicht von selbst in ein kostenpflichtiges Abonnement um.

Je Verein ist eine Testphase zulässig. Der Anbieter kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Missbrauchsverdacht.

§ 4 Abonnement, Preise, Zahlung

Nach der Testphase setzt die weitere Nutzung den Abschluss eines Jahresabonnements voraus. Es gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses auf der Preisseite ausgewiesenen Pakete und Preise; alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

Die Vergütung für das jeweilige Vertragsjahr ist mit Abschluss des Abonnements fällig. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. (Amsterdam, Niederlande); der Verein erhält eine elektronische Rechnung. Der Zugriff auf den vollen Funktionsumfang besteht ab erfolgreicher Zahlung.

Jedes Paket enthält eine Obergrenze aktiver Trainer. Wird sie dauerhaft überschritten, bietet der Anbieter den Wechsel in das passende Paket an; ein Wechsel wird zum nächsten Vertragsjahr wirksam, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Erfolgt die Zahlung per SEPA-Lastschrift, kündigt der Anbieter den Einzug mit Angabe von Betrag und Fälligkeitstermin an. Die Frist für diese Vorabankündigung wird abweichend von der gesetzlichen Regelung auf einen Tag verkürzt; bei der ersten Abbuchung erfolgt die Ankündigung mit der Bestätigung des Abonnements, bei allen weiteren spätestens 14 Tage vor dem Termin.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

Das Abonnement läuft zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn es nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt) oder erfolgt über die Kündigungsfunktion in der Anwendung.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Nach Vertragsende: Lesezugriff und Löschung

Endet die Testphase ohne Abo-Abschluss oder läuft das Abonnement aus, bleiben die Daten sechs Monate erhalten. In dieser Zeit besteht ausschließlich Lesezugriff für die Vereins-Administration (einschließlich Export und Druck); Trainer-Zugänge sind gesperrt, eine Erfassung ist nicht möglich.

Wird innerhalb der sechs Monate ein Abonnement abgeschlossen, werden alle Zugänge wieder freigeschaltet. Danach werden die Vereinsdaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 7 Pflichten des Vereins

  • Zugangsdaten geheim halten und den Anbieter bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich informieren.
  • Nur Daten erfassen, zu deren Verarbeitung der Verein berechtigt ist, und die betroffenen Personen (insbesondere Trainerinnen und Trainer) nach Art. 13 DSGVO informieren.
  • Erfasste Stammdaten aktuell halten, insbesondere Auszahlungsdaten.
  • Die Anwendung nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Schadsoftware einbringen und keine automatisierten Massenzugriffe ausführen.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Der Anbieter verarbeitet die vom Verein erfassten personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 1 dieser AGB) ist Bestandteil des Vertrags und wird mit Annahme dieser AGB in elektronischer Form geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).

Einzelheiten zur Verarbeitung beim Betrieb der Plattform enthält die Datenschutzerklärung.

§ 9 Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit an, schuldet aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Nutzungszeiten durchgeführt und, soweit planbar, vorab angekündigt.

Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig. Der Export eigener Daten über die bereitgestellten Funktionen liegt in der Verantwortung des Vereins.

§ 10 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verein regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 11 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn dafür ein triftiger Grund besteht (etwa Gesetzesänderungen oder Funktionserweiterungen) und die Änderung den Verein nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; widerspricht der Verein nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) – Anlage 1 der AGB

Fassung 1.0 · Stand 2026-08-17 · Als PDF speichern

Vertragsparteien

Zwischen dem jeweiligen Verein laut Registrierung (im Folgenden „Verantwortlicher“) und Harald Sättler, hs-fussball-coaching, Siglstr. 14 b, 82211 Herrsching (im Folgenden „Auftragsverarbeiter“) wird folgender Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

Dieser Vertrag ist Anlage 1 der AGB von PlatzZeit und wird mit deren Annahme bei der Registrierung in elektronischer Form geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Einer gesonderten Unterschrift bedarf es nicht.

§ 1 Gegenstand und Dauer des Auftrags

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Software „PlatzZeit“ zur digitalen Stundenerfassung und Übungsleiterabrechnung als SaaS-Anwendung bereit und verarbeitet dabei in dessen Auftrag personenbezogene Daten gemäß den Weisungen des Verantwortlichen und diesem Vertrag.

Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Verantwortlichen (docs/dsgvo/verzeichnis-verarbeitungstaetigkeiten.md) sowie ergänzend aus Anlage A (Verzeichnis der Unterauftragsverarbeiter) und Anlage B (Technisch-organisatorische Maßnahmen) dieses Vertrags.

Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags über PlatzZeit einschließlich der sechsmonatigen Lesezugriffs-Phase nach Vertragsende.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung umfasst insbesondere:

  • Verwaltung von Nutzerkonten (Trainer/Übungsleiter, Abteilungsleiter, Kassier, Vereins-Admin)
  • Erfassung, Freigabe und Abrechnung von Stundeneinträgen
  • Speicherung und Verarbeitung von Bankverbindungen zur Auszahlung der Übungsleitervergütung
  • Versand von E-Mail-Benachrichtigungen im Rahmen des Erfassungs- und Freigabeprozesses
  • Führung eines revisionssicheren Protokolls (Audit-Log) über Statusänderungen

Kategorien betroffener Personen: Trainer/Übungsleiter, Abteilungsleiter, Kassier, Vereins-Admin des Verantwortlichen.

Kategorien personenbezogener Daten: Name, E-Mail-Adresse, Rollen-/Abteilungszuordnung, Stundeneinträge, Bankverbindung (verschlüsselt), optional Steuer-ID (Opt-in), Protokolldaten. Details siehe Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Verantwortlichen.

§ 3 Weisungsrecht

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, einschließlich in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, es sei denn, hierzu ist er nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, verpflichtet.

Die Bereitstellung der Anwendung nach ihrer Standardfunktionalität (wie in der Produktspezifikation beschrieben) gilt als dokumentierte Weisung. Weitergehende Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform an platzzeit@hs-fussball-coaching.de.

§ 4 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass sich alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

§ 5 Technisch-organisatorische Maßnahmen

Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage B aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. Änderungen daran, die das Schutzniveau nicht mindern, sind zulässig und werden dem Verantwortlichen auf Anfrage mitgeteilt.

§ 6 Unterauftragsverhältnisse

Der Verantwortliche genehmigt die Beauftragung der in Anlage A aufgeführten Unterauftragsverarbeiter.

Der Auftragsverarbeiter setzt weitere Unterauftragsverarbeiter nur nach vorheriger gesonderter oder allgemeiner schriftlicher Genehmigung des Verantwortlichen ein. Bei einer allgemeinen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen; der Verantwortliche kann gegen solche Änderungen innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung Einspruch erheben.

Alle in Anlage A gelisteten Unterauftragsverarbeiter sind in der EU/im EWR ansässig; eine Übermittlung in Drittländer findet nicht statt.

§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit möglich, bei der Erfüllung von dessen Pflichten, auf Anträge auf Wahrnehmung der Betroffenenrechte (Art. 12–23 DSGVO) zu antworten, sowie bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation).

§ 8 Meldung von Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung.

§ 9 Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Steuerlich aufbewahrungspflichtige Daten (siehe docs/dsgvo/loeschkonzept.md) sind hiervon ausgenommen, solange die Aufbewahrungsfrist läuft.

§ 10 Kontrollrechte

Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überprüfen, insbesondere durch Einholung von Auskünften und Nachweisen (z. B. Zertifizierungen) beim Auftragsverarbeiter. Vor-Ort-Kontrollen sind nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist möglich.

Anlage A: Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein:

  • Hosting und Betrieb der Server: Hostinger International Ltd., virtueller Server im EU-Rechenzentrum
  • Transaktionaler E-Mail-Versand (Registrierungs-, Benachrichtigungs- und Passwort-Mails): Anbieter des SMTP-Postfachs des Betreibers.

Der Zahlungsdienstleister Mollie B.V. ist kein Unterauftragsverarbeiter, sondern eigenständiger Verantwortlicher; Zahlungsdaten werden direkt bei Mollie eingegeben und erreichen die Server des Auftragsverarbeiters nicht.

Anlage B: Technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

  • Mandantentrennung auf Datenbankebene durch Row Level Security: jede fachliche Tabelle trägt eine Mandanten-Kennung, die Datenbank erzwingt die Trennung unabhängig vom Anwendungscode.
  • Passwörter werden ausschließlich als argon2id-Hash gespeichert; Mindestlänge 12 Zeichen mit Sperrliste trivialer Passwörter.
  • Bankverbindungen (IBAN) werden feldverschlüsselt mit AES-256-GCM abgelegt.
  • Sitzungen werden nur als SHA-256-Hash gespeichert; Anmeldung ersetzt bestehende Sitzungen (Schutz vor Session-Fixierung).
  • Unveränderliches Änderungsprotokoll (Audit-Log) auf Datenbankebene; nachträgliches Ändern oder Löschen von Protokolleinträgen wird technisch verhindert.
  • Transportverschlüsselung (TLS) für alle Verbindungen.
  • Regelmäßige Datensicherungen; Wiederherstellbarkeit wird durch den Betreiber geprüft.
  • Zugriff auf Produktionssysteme nur durch den Betreiber über gesicherte Zugänge.